AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma IDM Industrie-Dienstleistungen Matzick, Himmelsberger Weg 1, 99713 Ebeleben

▫ Unsere Dienstleistung gilt als beendet und abgenommen, sobald der  Rapportschein/Lieferschein durch den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigte oder beauftragte Person unterzeichnet ist.
Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die Bevollmächtigung oder  Beauftragung zu überprüfen. Mit Bezahlung der Rechnung ist das Vertragsverhältnis beendet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.

▫ Sofern nicht anders vereinbart gilt: Zahlungsziel bei Dienstleistung 10 Tage   netto, reine Wahrenlieferung 10 Tage 2 % Skonto, 30 Tage netto

▫  Gerichtsstand ist das Amtsgericht Sondershausen.

▫  Durch uns verursachte Schäden und sonstige Besonderheiten oder Mängel der Arbeitsausführung sind sofort auf dem Rapport-/Lieferscheinen zu vermerken. Mündliche Reklamationen werden durch uns nicht anerkannt. 

▫  Mit Übergaben von Unterlagen geht die Gefahr der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Haltbarkeit auf den Empfänger über. Sämtliche Daten werden in unserem Unternehmen 10 Tage ab Übergabe der Unterlagen gelöscht.

▫  Bei Angeboten basieren unsere Einheitspreise auf der Annahme, dass die gesamte Maßnahme in einem Abschnitt ausgeführt wird. Bei mehreren Abschnitten wird gesondert jeweils An- und Abfahrt in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei einer über 10   % hinausgehenden Unter- oder Überschreitung des Mengenansatzes wird   der Einheitspreis über die tatsächlich ausgeführten Leistungen pro Abschnitt entsprechend erhöht. Verringerungen je Einheitspreis sind im Bereich Dienstleistung generell ausgeschlossen.

▫  Angebote wurden anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt (Videoband und Originalbilder lagen – sofern nicht anders vermerkt– nicht vor). Zusätzliche Arbeiten, die sich aus der tatsächlichen Situation ergeben können, sind in unserem Angebot nicht enthalten und werden nach unseren Einheitspreisen abgerechnet. Sofern nicht anders geregelt, haben unsere Angebote eine Gültigkeit von ..... Tagen nach Angebotsdatum.

▫  Alle durch uns durchgeführten Beratungen, Empfehlungen und Hinweise   basieren auf Erfahrungen und persönlicher Meinung des Erstellers und sind  generell unverbindlich. Dies beinhaltet auch die Beurteilung von Schäden und Maßnahmen zur Reparatur von Schäden.

▫  Bei Einzelaufträgen über 5.000.00 € netto behalten wir uns eine Sicherung  der Zahlung durch Anforderung einer Bankbürgschaft über 100 % oder wahlweise 50 % Vorkasse des Auftragsumfangs vor. 

▫  Mahngebühren werden mit 5,00 € netto belegt. 

▫  Aufgrund von Örtlichkeiten, insbesondere bei der Bearbeitung von harten Ablagerungen, kann es zum Verlust unserer Gerätschaften im Kanal kommen.
Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere Kosten und Aufwand der Bergung gehen zu Lasten des Auftragnehmers bzw. sind im Umfang unserer Arbeiten mit eingebunden.

▫ Unsere Angebote gehen von einer maximalen Schachttiefe von  5 Metern  aus, zudem von einem Zugang von maximal 5 Meter vom befestigten Grund, zudem von gebühren- und wegegeldfreien Bereichen ohne Sondergenehmigungen oder besonderen Zugangsberechtigungen. Andere  Maße und Bedingungen werden gesondert angeboten.

▫ Für den Bereich der Rohrreinigung bestehen zu den genannten Positionen   ergänzende Bestimmungen.

▫ Verschraubungen von Schachtdeckeln etc. sind lose, ebenso liegt der Schacht-Deckel lose auf dem Konus.

▫ Wasser und Strom sind generell vom Auftraggeber in maximal 30  Meter Entfernung zum Einsatzort kostenfrei zu stellen. Verbrauchtes Wasser bleibt  im Eigentum des Auftraggebers und ist durch ihn ggf. zu entsorgen. 

▫ Für die von uns zu vertretenden Stand- oder Wartezeiten berechnen wir pro Stunde 120,00 € netto.

▫  Sofern der Auftraggeber Personal zur Verfügung stellt, muss dieses vom Auftraggeber in die gängigen UVV eingewiesen worden und mit den jeweiligen Impfungen versehen sein. Das Personal muss sprachlich und körperlich in der Lage sein, bei Gefahren geschult und verständlich diese zu vermeiden, zu verringern oder zu beheben.

▫ Der Auftraggeber hat auf die jeweiligen Gefahren des zu bearbeitenden Kanalnetzes, der Umgebung und der örtlichen Gegebenheiten zu unterweisen. Hierzu zählt auch das Einweisen auf Art und Umfang von reparierten Kanalstellen oder Besonderheiten von Bauwerken und Leitungsabschnitten. 

▫ Verkehrsregelung durch uns erfolgt mit Rundumleuchten, Verkehrskegel.  Positionen mit der Bezeichnung „BE“ für Baustelleneinrichtung beinhalten    nicht die verkehrsrechtliche Genehmigung/Anordnung, sondern lediglich die unmittelbare Sicherung des Arbeitsgerätes mittels Pylonen (ohne Ampelanlage, ohne Einholung der Sperrungsgenehmigung). Alle weiteren notwendig werdenden Maßnahmen sind vom Auftraggeber zu übernehmen und unser Personal auf Gefahren hinzuweisen.

▫ Den Nachweis, dass Rohrschäden vor einem Einsatz unserer Geräte nicht bestanden haben, hat der Auftraggeber zu erbringen. Wir können den Nachweis nur liefern, wenn vor Arbeitsbeginn eine vorherige TV-Befahrung erfolgt ist, die jedoch separat vereinbart werden muss. 

▫ Sämtliche Kanäle sind vom Auftraggeber gasfrei zu halten. Sollte dies vor Auftragsbeginn durch den Auftraggeber nicht sichergestellt werden können,  so sind wir schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Bei Angeboten gehen wir grundsätzlich von gasfreien Kanälen aus. 

▫ Sämtliche Unterlagen –  insbesondere Planunterlagen, Haltungsberichte, Videos sind Originalunterlagen unterliegen dem Datenschutz. Kopien werden aus datenschutzrechtlichen Gründen i.d.R. ca. 10 Tage nach Rechnungserstellung von uns gelöscht. Für Auswertungen und Nachbearbeitungen werden diese jedoch EDV-technisch bei uns gespeichert.

▫ Wir sind Dienstleister im Sinne des BGB und führen nur Wartungs-, Renovierungs-  und Reinigungsleistungen durch. Vorsorglich halten wir eine aktuelle Freistellungserklärung nach § 48 EStG vor. Diese kann unter ....... eingesehen und gedruckt werden. Bei der Zusammenarbeit mit Bauunternehmen kann es zur Umsatzsteuerbefreiung kommen. Dies ist uns  vor Auftragserteilung mitzuteilen.

Schwerpunkt Bereich Kanalreinigung

▫ Wünscht der Auftraggeber eine mechanische Wasseraufbereitung des bereits mit einem Spülvorgang belasteten Abwassers, so ist dies von ihm schriftlich zu bestätigen und unserem Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn mit nachfolgenden Erklärungen auszuhändigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Einhaltung der jeweiligen Arbeitsplatzhygiene - Vorschrift, der gefahrlosen Zusammensetzung des Abwassers. Erstellt er die Bescheinigung nicht, handelt er wissentlich über die Gefahren im Kanal vorsätzlich.
Bei Nutzung von Brauchwasser aus öffentlichen Einrichtungen oder Bachläufen oder Nachklärbecken ist dies nicht notwendig.                                 ▫ Räumgut ist Eigentum des Auftraggebers und bleibt dessen Eigentum. Für eine geeignete Abladestelle und die Entsorgungspapiere sorgt der Auftraggeber, ansonsten wird das Räumgut auf Nachweis schadlos beseitigt.  Transport von Räumgut ist nur bei besonderer Beauftragung Bestandteil der Arbeiten und unterliegt dann den Bestimmungen des Güterkraftverkehrs und kann zu Folgekosten führen. 
▫ Bei dem Einsatz einer Rotordüse können Verkrustungen der Rohrwandung abplatzen. Zudem können bei dem Einsatz einer hydrodynamischen Fräse Abschürfungen der Rohrwandung entstehen und Versätze angefräst werden,   insbesondere bei Steinzeugrohren kann es zu Beschädigungen der Lasur kommen. 
▫ Die allgemeine Reinigung beinhaltet das Herausspülen von losen Ablagerungen im Kanal.

Schwerpunkt Bereich TV-Untersuchung 

▫ Vor der TV-Untersuchung sind die Kanäle gründlich zu reinigen. Wird dies nicht gewünscht, verweisen wir auf eine mögliche schlechte und unvollständige Dokumentation sowie Stillstandszeiten durch Behinderung des Fahrbetriebes der Kamera. Zusätzlicher Aufwand wird mit 150.00€/netto pro  angefangene Stunde berechnet. Die Firma IDM erhebt Urheberrecht auf die Auswertung der Kamerabefahrung bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung. Die Freigabe der Daten erfolgt erst danach.

Schwerpunkt Bereich Dichtigkeitsprüfung

▫ Vor der Dichtigkeitsprüfung sind die Kanäle zu reinigen (Gerne unterbreiten wir Ihnen ein separates Angebot). Nicht gereinigte Leitungen können zu fehlerhaften Messergebnissen führen und liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

Schwerpunkt Bereich Muffenprüfung

▫ Vor der Muffendichtigkeitsprüfung sind die Kanäle und Schächte gründlich zu reinigen. Erfolgt dies auf Wunsch des Auftraggebers nicht, kann es zu fehlerhaften Prüfergebnissen kommen. Zudem besteht das deutliche Risiko der Beschädigung der Prüfblasen, das auf den Auftraggeber uneingeschränkt übergeht.

Schwerpunkt Bereich Deformations- und Kalibermessung mit DKM

▫ Vor der Deformations- und Kalibermessung mit DKM sind die Kanäle vom Auftraggeber zu reinigen und auf Schäden zu prüfen, sowie Hindernisse (einragende Rohrleitungen, Dichtungen, Wurzeln, Scherben) zu beseitigen.  Werden Schäden wie Rohrbrüche, Verschmutzung, defekte Muffen,   einragende Rohrleitungen und Dichtungen, Scherben, sowie Muffenversätze  vor der Vermessung nicht bekannt gegeben, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Schaden und Aufwand. Die Firma IDM erhebt Urheberrecht auf die übergebenen Datenträger mit der Auswertung der Vermessung, bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, die Daten dürfen weder kopiert noch
an Dritte weitergeleitet werden. Die Freigabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung!

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Unsere  sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen einschließlich Vorschläge, Beratungen und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, die Firma IDM hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Vereinbarungen – insbesondere soweit sie diese Regelungen abändern – werden erst durch schriftliche Bestätigung der Firma IDM verbindlich. Dies gilt insbesondere, sobald sie diese Bedingungen und/oder diese Schriftformklausel abändern.

2. Freibleibende Angebote

1.  Angebote der Firma IDM sind freibleibend. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Kostenvoranschläge sind im Zweifel angemessen zu vergüten. 

2. Die Angebote sowie alle von der Firma IDM ausgearbeiteten Berechnungen, Entwürfe, Zeichnungen usw. dürfen ohne schriftliches Einverständnis der Firma IDM weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und bleiben Eigentum der Firma IDM. 

3. Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen des Vertrages verwendet werden, insbesondere dürfen sie nicht zum Nachbau gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse benutzt werden. Sie sind der Firma IDM auf Verlangen zurückzugeben, wenn die Angebote nicht zur Auftragserteilung führen. 

3. Auftrag

1. An schriftliche Aufträge des Auftraggebers ist dieser für 3 Wochen gebunden. Der Vertrag ist erst abgeschlossen, wenn die Firma IDM den Auftrag schriftlich bestätigt hat oder die Leistung ausgeführt ist. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Vertragsinhaltes können nur im Einvernehmen zwischen den Parteien schriftlich erfolgen. 

2. Vor Vertragsschluss getroffene Vereinbarungen und Abreden sind nur wirksam, wenn sie im Einzelvertrag schriftlich  niedergelegt werden.

4. Pflichten des Auftragebers

1. Der Auftraggeber sorgt ohne besondere Aufforderung dafür, dass die Firma IDM rechtzeitig alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen erhält. 

2. Die Firma IDM ist berechtigt, bei Ausführung des Auftrages die vom Vertragspartner genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt  nicht, wenn die Überprüfung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Leistungsumfang 

1. Die Firma IDM übernimmt die in der schriftlichen Auftragsbestätigung   definierte Vertragsleistung. 

2. Die Firma IDM wird bei der Durchführung des Auftrages die anerkannten Regeln der Technik zugrunde legen und die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. Sollte sich während der Bearbeitung des Auftrages ergeben, dass die Vertragsleistung nicht oder nur mit wesentlich geänderten  technischen und/oder personellen Aufwand durchgeführt werden kann, informiert der Firma IDM unverzüglich den Auftraggeber. Die Vertragsparteien entscheiden, ob, mit welchem Umfang und zu welchen Kosten der Auftrag weiter durchgeführt wird. Kommt keine Einigung zustande, hat jeder Vertragspartner das Recht, den Vertrag durch schriftliche Erklärung zu  kündigen. In diesem Fall hat dir Firma IDM Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung. 

6. Berechnung

1. Die Vergütung wird entsprechend der schriftlichvereinbarten Bedingungen  und etwaiger schriftlicher Änderungen derselben berechnet. Die Preise der Firma IDM verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die Firma IDM ist berechtigt, entsprechend den jeweils angefallenen   Aufwendungen Zwischenrechnungen zu stellen. 

7. Zahlungen

1. Der Rechnungsbetrag ist 8 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

2. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto der Firma IDM endgültig verfügbar ist.

3. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit berechnet die FirmaIDM Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.

4. Die Firma IDM behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungspositionen zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Zurückbehaltung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Der Auftrageber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 

8. Fristen

1. Fristen zur Durchführung des Auftrages sind unverbindlich, es sei denn, in einer schriftlichen Auftragsbestätigung werden ausdrücklich verbindliche Fristen genannt. 

2. Soweit verbindliche Fristen vereinbart sind, hat der Auftraggeber im Falle des Leistungsverzuges eine angemessene Nachfrist von in der Regeln vier Wochen zu setzen. 

9. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer  Arbeitskräfte-,  Energie-,  Rohstoff-  oder Hilfsstoffmangel, Streiks,  Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Leistungserbringung, den Versand oder die Abnahme verzögern, verhindern  oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung  von der Verpflichtung zur Leistungserbringung oder Abnahme. Werden  infolge der Störung verbindliche Fristen um mehr als acht Wochen überschritten, so  ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt. 

10. Erfüllungsort/Versand

Die Vertragsleistung wird, sofern nichts Abweichen des in der schriftlichen Auftragsbesttätigung ausdrücklich geregelt ist, ab Firmensitz der Firma IDM erbracht. 

11. Eigentumsvorbehalt

Sofern ein Liefergegenstand (Vorbehaltsgegenstand) von der Firma IDM geschuldet ist, geht dieser erst dann in das Eigentum des Auftraggebers über,  wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung  mit der Firma IDM einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Firma IDM in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Die Firma IDM ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag den Vorbehaltsgegenstand vom Auftraggeber herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Firma IDM im  Verzug ist. In der Rücknahme des Vorbehaltsgegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn die Firma IDM dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Tritt die Firma IDM vom Vertrag zurück, so kann sie für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs des Vorbehaltsgegenstandes eine angemessene Vergütung verlangen. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vorbehaltsgegenstand für die Firma IDM sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung  zu  versichern.  Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an die Firma IDM ab. 

12. Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Fall leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der Firma IDM, ihrer Angestellten und anderer Erfüllungsgehilfen der Firma IDM ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. 

2. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet die Firma IDM nur, wenn ein grobes Verschulden der Firma IDM vorliegt.

3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

13. Mängelrügen

1. Soweit keine förmliche Abnahme bei der Firma IDM erfolgt, sind Mängel unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen nach Eintreffen des Liefergegenstandes beim Auftraggeber unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. 

2. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen fünf Monaten nach Eintreffen des Leistungsgegenstandes erfolgen; die Verjährung bleibt hiervon unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Auftraggeber.

14. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln 

1. Mängelansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt. Verzichtet die Firma IDM auf ihr Recht zur Nacherfüllung oder wird sie nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht oder ist der zum Zwecke der Nacherfüllung geleistete Gegenstand nach zweimaliger Nachbesserung erneut mangelhaft, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadenersatzansprüche nach Ziffer 12. bleiben hiervon unberührt. Das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, ist ausgeschlossen. 

2. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

15. Verjährung

1. Mängelansprüche verjähren im Falle des § 634a Nr. 1 BGB in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Falle des § 634a Nr. 2 BGB verjähren sie in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Übrigen verjähren Mängelansprüche innerhalb eines Jahres nach Abnahme des Werkes. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften wie z.B. die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder die Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt. 

16. Schutzrechte

1. Der Auftraggeber haftet dafür, dass durch die Lieferung und Verwendung von sachlichen Mitteln, z. B. Plänen, Berechnungen, Prüfstücken etc. Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt die Firma IDM von allen Ansprüchen frei. Lizenzgebühren oder Kosten, die zur Vermeidung von Schutzrechtsverletzungen entstehen,trägt der Auftraggeber.

2. Sollten im Rahmen des Auftrages Schutzrechte entstehen, wird der Firma IDM das Recht eingeräumt, ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zu angemessenen und üblichen Bedingungen vom Auftraggeber zu erwerben.

17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG– wird ausgeschlossen.

2. Gerichtsstand ist  Sondershausen.

18. Wirksamkeitsklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültigsein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.