Deformations- und Kalibermessung

Deformationsmessung

  Nach der Sanierung und nach der Neuverlegung von biegeweichen
  Rohren
  ist die Verformung nach den zulässigen Bestimmungen der EN-DIN1610,
  ATV-DVWK-A 127, DWA-A 139 und GW 320/II über die gesamte
  Haltungslänge mit einem mechanischen Abtastsystem wie z.B. das
  OPTIMESS Deformations- und Kalibermessgerät DKM, nachzuweisen.
  Unmittelbar vor der Prüfung muss die zu untersuchende Haltung oder
  Strecke   gereinigt werden.

  Die Änderung des vertikalen Durchmessers von biegeweichen Rohren
  (Kurzzeitverformung) darf den maximalen Wert von 4% bzw. 6%
  (Langzeitverformung) nicht überschreiten.

  Die Messungen müssen kontinuierlich über den Weg in einem
  Messabstand < 5 cm erfolgen. Die Genauigkeit der Deformationsmessung
  muss < 1 mm betragen.

  Ein aktuelles Kalibrierzertifikat, das die Messgenauigkeit des Gerätes 
  bestätigt und nicht älter als 12 Monate sein darf, ist vorzulegen.

  Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Protokoll zu dokumentieren. In der
  Dokumentation sind der Innendurchmesser, die zulässigen
  Grenzwerte, der vertikale und horizontale Verformungsverlauf grafisch
  darzustellen.
  Die arithmetischen Werte sind in Tabellenform aufzuführen.

  Die Messprotokolle gehen ins Eigentum des Auftraggebers über.
  Die Nebenleistungen zum Messvorgang sind einzurechnen (Spülen,
  TV-Wagen etc.)                                      

  Kalibermessung

  Das Kaliber ist vor der Sanierung nach den zulässigen Bestimmungen
  der ATV und DVGW G478 über die gesamte Haltungslänge mit einem
  mechanischen Abtastsystem wie z.B. das OPTIMESS
  Deformations- und Kalibermessgerät DKM, nachzuweisen.

  Die Messungen müssen frühzeitig stattfinden, so dass die Ergebnisse
  bei der Schlauch- oder Reliningrohrbestellung berücksichtigt werden
  können.

  Die Rohrleitung ist vor der Kalibermessung zu reinigen, zu inspizieren
  und einragende Hindernisse sind zu beseitigen.

  Die Messungen müssen kontinuierlich über den Weg in einem
  Messabstand <5 cm erfolgen. Die Genauigkeit der Kalibermessung
  muss <1 mm betragen.

  Ein aktuelles Kalibrierzertifikat, das die Messgenauigkeit des Gerätes
  bestätigt und nicht älter als 12 Monate sein darf, ist vorzulegen.

  Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Protokoll zu dokumentieren.
  In der Dokumentation sind der Innendurchmesser, der vertikale und
  horizontale Kaliberverlauf grafisch darzustellen.
  Die arithmetischen Werte sind in Tabellenform aufzuführen.

  Die Messprotokolle gehen ins Eigentum des Auftraggebers über.

  Die Nebenleistungen zum Messvorgang sind einzurechnen (Spülen,
  TV-Wagen etc.