Deformationsmessung
Nach der Sanierung und nach der Neuverlegung von biegeweichen
Rohren
ist die Verformung nach den zulässigen Bestimmungen der EN-DIN1610,
ATV-DVWK-A 127, DWA-A 139 und GW 320/II über die gesamte
Haltungslänge mit einem mechanischen Abtastsystem wie z.B. das
OPTIMESS Deformations- und Kalibermessgerät DKM, nachzuweisen.
Unmittelbar vor der Prüfung muss die zu untersuchende Haltung oder
Strecke gereinigt werden.
Die Änderung des vertikalen Durchmessers von biegeweichen Rohren
(Kurzzeitverformung) darf den maximalen Wert von 4% bzw. 6%
(Langzeitverformung) nicht überschreiten.
Die Messungen müssen kontinuierlich über den Weg in einem
Messabstand < 5 cm erfolgen. Die Genauigkeit der Deformationsmessung
muss < 1 mm betragen.
Ein aktuelles Kalibrierzertifikat, das die Messgenauigkeit des Gerätes
bestätigt und nicht älter als 12 Monate sein darf, ist vorzulegen.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Protokoll zu dokumentieren. In der
Dokumentation sind der Innendurchmesser, die zulässigen
Grenzwerte, der vertikale und horizontale Verformungsverlauf grafisch
darzustellen.
Die arithmetischen Werte sind in Tabellenform aufzuführen.
Die Messprotokolle gehen ins Eigentum des Auftraggebers über.
Die Nebenleistungen zum Messvorgang sind einzurechnen (Spülen,
TV-Wagen etc.)
Kalibermessung
Das Kaliber ist vor der Sanierung nach den zulässigen Bestimmungen
der ATV und DVGW G478 über die gesamte Haltungslänge mit einem
mechanischen Abtastsystem wie z.B. das OPTIMESS
Deformations- und Kalibermessgerät DKM, nachzuweisen.
Die Messungen müssen frühzeitig stattfinden, so dass die Ergebnisse
bei der Schlauch- oder Reliningrohrbestellung berücksichtigt werden
können.
Die Rohrleitung ist vor der Kalibermessung zu reinigen, zu inspizieren
und einragende Hindernisse sind zu beseitigen.
Die Messungen müssen kontinuierlich über den Weg in einem
Messabstand <5 cm erfolgen. Die Genauigkeit der Kalibermessung
muss <1 mm betragen.
Ein aktuelles Kalibrierzertifikat, das die Messgenauigkeit des Gerätes
bestätigt und nicht älter als 12 Monate sein darf, ist vorzulegen.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Protokoll zu dokumentieren.
In der Dokumentation sind der Innendurchmesser, der vertikale und
horizontale Kaliberverlauf grafisch darzustellen.
Die arithmetischen Werte sind in Tabellenform aufzuführen.
Die Messprotokolle gehen ins Eigentum des Auftraggebers über.
Die Nebenleistungen zum Messvorgang sind einzurechnen (Spülen,
TV-Wagen etc.